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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 47/08

Datum:
05.05.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 47/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0505.16WX47.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 245/07
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner zu g. und h. gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.02.2008 - 29 T 245/07 und 249/07 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegner zu g. und h. haben die Gerichtskosten des Rechtsbe-schwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 7.000.- € festgesetzt.

 
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