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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 262/07

Datum:
30.04.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 262/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0430.16WX262.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 282/06
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.10.2007 – 29 T 282/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegner und der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 24.08.2006 – 202 II 28/06 – werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegner und die weitere Beteiligte haben die Gerichtskosten der Beschwerdeverfahren zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
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