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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 116/08

Datum:
28.07.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 116/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0728.16WX116.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 8 T 232/07
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13.05.2008 - 8 T 232/07 - sowie der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 23.11.2007 - 3 II 75/07 WEG - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 03.05.2007 zu TOP 7 wird für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die weitergehenden Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten der Verfahren erster und zweiter Instanz tragen die Antragsgegner zu 84 % und der Antragsteller zu 16 %. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Antragsgegnern zu 86 % und dem Antragsteller zu 14 % auferlegt.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 2.100,00 € festgesetzt.

 
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