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Oberlandesgericht Köln, 15 U 175/07

Datum:
27.03.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 175/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0327.15U175.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 22 O 469/05
 
Tenor:

Unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels wird das am 21.08.2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 469/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die E Services Leasing GmbH 46.731,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2005 Zug um Zug gegen Herausgabe des PKW Mercedes-Benz Typ SLK 350 Roadster, Fahrzeug-Identitätsnummer XXX1, zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des unter Ziffer 1. näher bezeichneten Pkw seit dem 20.07.2005 in Annahmeverzug befindet.

3. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger über den in dem Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 02.01.2006 zugesprochenen und insoweit in dem angefochtenen Urteil aufrecht erhaltenen Betrag nebst Zinsen hinaus 967,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2005 zu zahlen, davon jedoch 924,57 € nur Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung der Kompletträder bestehend aus 7,5 J 17 Actic ET 35 5/112 S I Typ A / A757355072118 und 225/45 R 17 91 H Winter G und der Handy-Halterung.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzenzüge mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten verursachten Mehrkosten, die sie allein trägt, werden dem Kläger zu 17 % und der Beklagten zu 83 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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