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Oberlandesgericht Köln, 14 UF 230/07

Datum:
26.06.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 UF 230/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0626.14UF230.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 29 F 207/06
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 07.11.2007 (29 F 207/06) teilweise abgeändert.

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin für die Monate Mai bis Dezember 2006 rückständigen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 3.200,00 € zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben, die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin zu drei Vierteln und der Beklagte zu einem Viertel zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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