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Oberlandesgericht Köln, 13 U 27/06

Datum:
16.01.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 27/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0116.13U27.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 393/05
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 393/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin jeweils 4.074,24 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23. 06. 2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 90 % und die Beklagten jeweils 5 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen sie vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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