Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 12 U 121/03

Datum:
14.02.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 121/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0214.12U121.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 661/02
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 06.08.2003 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (AZ.: 28 O 661/02) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin zu 5. tragen die Klägerinnen. Die Kosten der Streithelfer zu 1. und 4. tragen diese selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten und der Streithelferin zu 5. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte bzw. die Streithelferin zu 5. in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank