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Oberlandesgericht Köln, 10 WF 90/08

Datum:
14.05.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 WF 90/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0514.10WF90.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 24 F 220/06
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 15. März 2008 (24 F 229/06) aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Auf die Erinnerung der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 29. Januar 2008 (24 F 229/06) insoweit aufgehoben als er die Festsetzung der Einigungsgebühr ablehnt. Zugunsten des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird die Vergütung in Höhe weiterer 85,00 € nebst hierauf entfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von 16,15 € festgesetzt.

 
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