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Oberlandesgericht Köln, 9 U 1/06

Datum:
27.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 1/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0227.9U1.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 231/05
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.11.2005 verkündete

Urteil des Einzelrichters der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 231/05 – abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.108,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.04.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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