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Oberlandesgericht Köln, 6 W 177/07

Datum:
21.12.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 177/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:1221.6W177.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 813/07
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln – 31 O 813/07 – vom 06.12.2007 teilweise abgeändert und im Wege der

einstweiligen Verfügung

angeordnet:

1. Der Antragsgegnerin wird es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr mit Versicherungen wie folgt zu werben:

a) mit dem Begriff „jetzt günstiger fairsichern“ wie nachfolgend wiedergegeben:

und/oder

b) mit dem Begriff „Fairsicherungspaket“ wie nachfolgend wiedergegeben:

2. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz haben die Parteien je zur Hälfte, die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

 
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