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Oberlandesgericht Köln, 6 U 95/07

Datum:
23.11.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 95/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:1123.6U95.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 77/05
Normen:
BDSG § 4a Abs. 1; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; TKG § 95 Abs. 2
 
Tenor:

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.03.2007 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 77/05 – wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung 250.000 € und hinsichtlich der Kostenerstattung 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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