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Oberlandesgericht Köln, 5 U 39/07

Datum:
16.05.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 39/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0516.5U39.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 661/06
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers, wird das Urteil der 9. Zivilkammer des

LG Aachen vom 19.1.2007 -9 O 661/06- teilweise abgeändert.

Zur vorläufigen Regelung des streitigen Anspruchs auf Zahlung von

Krankentagegeld wird der Beklagten aufgegeben, an den Kläger ab 1.

März 2007 bis längstens 30. Juni 2007 monatlich 3.783,90 € zu zahlen,

die Rückstände sofort, die laufenden Beträge jeweils am letzten

Wochentag des Monats.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte

zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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