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Oberlandesgericht Köln, 5 U 145/06

Datum:
21.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 145/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0321.5U145.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 166/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. Juni 2006 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -26 O 166/04-teilweise abgeändert und zu Ziffer 1. des Tenors wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 1. November 2002 bis 31. August 2005 rückständige Rente in Höhe von insgesamt 16.688,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 5.399,24 € vom 25. September 2003 bis 31. August 2005 und von 11.289,32 € vom 1. Oktober 2004 bis 31. August 2005 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Wegen des Tenors zu Ziffer 2 bleibt das Urteil aufrechterhalten.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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