Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 4 UF 150/06

Datum:
13.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 UF 150/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0213.4UF150.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brühl, 31 F 209/04
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 04.07.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl - 31 F 209/04 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels und Klageabweisung im Übrigen zu Ziffer II. des Urteilstenors zum Versorgungsausgleich teilweise abgeändert.

Der Antragsteller wird verpflichtet, ab Rechtskraft der Scheidung an die Antragsgegnerin eine monatliche bis zum dritten Werktag im Voraus zahlbare Ausgleichsrente in Höhe von 773,90 € zu zahlen und in dieser Höhe seine jeweils monatlich von der G Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung gezahlte Betriebsrente an die Antragsgegnerin abzutreten.

II.

Die Anschlussberufung des Antragstellers wird zurückgewiesen.

III.

Für die erste Instanz verbleibt es bei der amtsgerichtlichen Kostenentscheidung.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank