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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 67/07

Datum:
08.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 67/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0208.2WS67.07.00
 
Schlagworte:
Haftbefehl; sicheres Geleit
Normen:
StPO § 112
Leitsätze:

Der Erlass eines Haftbefehls schließt die Erteilung sicheren Geleits nicht aus. Eine solche Entscheidung hätte zur Folge, dass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden könnte. Die Strafkammer hat ein weites Ermessen in der Beurteilung der Frage, wie die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens gewährleistet werden kann.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

 
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