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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 643/07

Datum:
06.12.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 643/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:1206.2WS643.07.00
 
Leitsätze:

Ein vor dem Ermittlungsrichter bei der Verkündung des Haftbefehls abgegebenes glaubhaftes Geständnis kann ausreichende Grundlage für einen Bewährungswiderruf wegen neuer Straftaten nach § 56 f. Abs. 1 Nr. 1 StGB sein.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten ( § 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

 
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