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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 51/07

Datum:
02.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 51/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0202.2WS51.07.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert:

Die Bestellung von Rechtsanwältin D. zur Pflichtverteidigerin wird aufgehoben.

Rechtsanwalt Dr. H. wird zum Pflichtverteidiger der Angeklagten bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die darin entstandenen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.

 
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