Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 480/07

Datum:
17.09.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 480/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0917.2WS480.07.00
 
Leitsätze:

Gegen einen erstinstanzlich verurteilten Ausländer, dem die Bewährungsauflage erteilt worden ist, die Bundesrepublik Deutschland unverzüglich zu verlassen, kann kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen, wenn er in der auf Berufung der Staatsanwaltschaft anberaumten Hauptverhandlung, zu der er durch öffentliche Zustellung geladen worden ist, nicht erscheint.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 28.8.2007 wird der Haftbefehl der 1. kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 28.8.2007 (Az. 151 - 93/07) aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank