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Oberlandesgericht Köln, 27 WF 208/06

Datum:
27.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 WF 208/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0327.27WF208.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 30 F 405/03
 
Tenor:

Auf die Beschwerden des Antragsgegners und seines Verfahrensbevollmächtigten vom 20. Juli 2006 wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegburg vom 21. Juni 2006 (30 F 405/03) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Streitwert für das Verfahren in erster Instanz wird wie folgt festgesetzt:

- für die Ehescheidung : 6.498,00 Euro

- für den Versorgungsausgleich: 500,00 Euro

- für die Folgesache Sorgerecht: 750,00 Euro

- für den Vergleich: 14.271,00 Euro

- für das einstweilige Anordnungs-

verfahren betr. Sorgerecht 500,00 Euro

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs. 3 GKG n. F. .

 
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