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Oberlandesgericht Köln, 18 U 53/07

Datum:
30.08.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 53/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0830.18U53.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 89 O 6/07
 
Tenor:

Auf die Berufung der Verfügungskläger wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 02.03.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, für die H.-Brauerei C. & Co. oHG (AG Köln, HRA XXX1) als Geschäftsführer aufzutreten oder zu handeln.

Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Verfügungsbeklagten tragen die Verfügungskläger zu jeweils 3 % und der Verfügungsbeklagte zu 91 %. Die außergerichtlichen Kosten der Verfügungskläger trägt der Verfügungsbeklagte jeweils zu 91 %. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

 
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