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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 68/07

Datum:
07.05.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 68/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0507.16WX68.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 4 T 286/06
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 27.02.2007 – 4 T 286/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Stadt L hat dem Betroffenen die ihm in erster und zweiter Instanz

entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Des weiteren trägt die Stadt L die dem Betroffenen im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten .

 
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