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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 237/07

Datum:
07.11.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 237/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:1107.16WX237.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 6 T 251/07
 
Tenor:

1.

Der Betroffenen wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde gewährt.

2.

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.08.2007 – 6 T 251/07 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die durch Beschluss des Amtsgerichts Leverkusen vom 29.06.2007 – 14 XVII P 1055 - durch einstweilige Anordnung genehmigte Verlängerung der vorläufigen Unterbringung der Betroffenen in der geschlossenen Abteilung der Rheinischen Kliniken M oder nötigenfalls in einer anderen vergleichbaren Klinik rechtswidrig war.

Die notwendigen Auslagen der Betroffenen im Verfahren der weiteren Beschwerde fallen der Staatskasse zur Last.

 
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