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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 232/06

Datum:
04.01.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 232/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0104.16WX232.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 91/05
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.09.2006 – 29 T 91/05 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 14.03.2005 – 204 II 212/04 – dahingehend abgeändert, dass der Beschluss der Wohnungseigentümer vom 13.05.2004 zu Tagesordnungspunkt 3 b) insgesamt für ungültig erklärt wird.

Die Gerichtskosten der Verfahren aller drei Instanzen tragen die Antragsgegner.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
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