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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 106/07

Datum:
06.08.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 106/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2007:0806.16WX106.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 230/06
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.3.2007 (29 T 230/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 24.07.2006 – 215 II 74/05 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten der Beschwerdeverfahren haben die Antragsgegner zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde: 25.000 €

 
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