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Oberlandesgericht Köln, 9 U 134/05

Datum:
07.03.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 134/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0307.9U134.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 104/03
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.05.2005 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 104/03 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.196,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.451,76 EUR seit dem 06.07.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 30 % mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten. Diese werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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