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Oberlandesgericht Köln, 6 U 84/06

Datum:
01.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 84/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:1201.6U84.06.00
 
Tenor:

1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9.3.2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 100/05 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Kläger zu je 2/6 und die Beklagte ebenfalls zu 2/6 zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung der jeweiligen Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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