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Oberlandesgericht Köln, 6 U 239/05

Datum:
07.07.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 239/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0707.6U239.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 16 O 14/05
Normen:
UWG §§ 3, 4 Nr. 1, 6 u. 11; BRAO §§ 43 a, 49 b, StBerG § 9, WiPrO § 55 a
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. November 2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 16 O 14/05 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils zu 1. lautet:

Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zum Betrag von 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an dem Vorstandsvorsitzenden untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs eine Werbeaktion für die Vermittlung von eigenen Angeboten oder Produkten, bei der eine Teilnahme an einem Gewinnspiel beworben wird, durchzuführen, die sich unter Anderem auch an Personen wendet, die die Interessen Dritter bei ihrer Entscheidung zu beachten haben, nämlich Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, wenn mit wörtlich oder inhaltsgleichen nachstehenden Ankündigungen:

„Die G.-Winter-Aktion vom 15. November 2004 bis zum 28. Februar 2005

Große G.-Vorratsgesellschaft mit kleinem T. Cabrio?

Im oben genannten Zeitraum verschenkt die G. AG unter allen Vermittlern (Anwaltskanzleien/Steuerberatern/ Wirtschaftsprüfern, etc.) und allen Erwerbern einer „großen“ G.-Vorratsgesellschaft ein „kleines“ T.-Cabriolet.

...

Was müssen Sie dafür tun?

Bei der Vermittlung oder dem Erwerb einer G.-Vorratsgesellschaft erhalten Sie alle Gesellschaftsunterlagen in einem G.-Ordner „Firma, fertig, los“. In jedem Gesell-schaftsordner befindet sich während der G.-Winteraktion ein Faxvordruck mit dem Namen der erworbenen Gesellschaft. Bitte schätzen Sie die Anzahl der Ordner, die in ein T.-Cabrio ohne Insassen mit geschlossenem Verdeck passen, und teilen Sie uns Ihre Schätzung auf diesem Faxdokument mit ...“.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Parteien können die Vollstreckung des jeweils ge-gen sie gerichteten Kostenerstattungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird in Abänderung des Se-natsbeschlusses vom 7. März 2006 auf 10.189 € für die Zeit bis zur Teilklagerücknahme am 9. Juni 2006 und auf 5.189 € für die Zeit danach festgesetzt.

 
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