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Oberlandesgericht Köln, 6 U 201/05

Datum:
23.06.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 201/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0623.6U201.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 211/05
 
Tenor:

1.

Auf die Berufung der Beklagten und ihrer Streithelfer wird das am 06.10.2005 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 211/05 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Klägerin auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder ihre Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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