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Oberlandesgericht Köln, 5 U 178/04

Datum:
18.01.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 178/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0118.5U178.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 127/03
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Oktober 2004 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 127/03 – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird das vorgenannte Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und - soweit es den Schmerzensgeldanspruch angeht - wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,- € nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. März 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben der Kläger zu 25% und die Beklagte zu 75% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die jeweils andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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