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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 213/05

Datum:
30.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 UF 213/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0530.4UF213.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brühl, 43 F 67/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 4. November 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 43 F 67/04 – teilweise abgeändert.

Die auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt gerichtete Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden zwischen der Klägerin zu 1) und dem Beklagten gegeneinander aufgehoben; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1) auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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