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Oberlandesgericht Köln, 3 U 191/05

Datum:
12.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 191/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:1212.3U191.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 280/04
Schlagworte:
Bindung des Architekten an eine unwirksame Honorarvereinbarung
Normen:
HOAI § 4, BGB § 242
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26.04.2005 (12 O 280/04) wie folgt abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.064,44 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.06.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 30% und die Beklagten zu 70% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu 30% und die Klägerin zu 70% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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