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Oberlandesgericht Köln, 3 U 164/05

Datum:
30.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 164/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0530.3U164.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 83 O 61/05
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25.08.2005 (83 0 61/05) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahren werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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