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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 123/06

Datum:
28.03.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 123/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0328.2WS123.06.00
 
Schlagworte:
(Keine) Verlängerung der Bewährungszeit bei Verstoß gegen Anordnung zur Mitteilung eines Wohnungswechsel
Normen:
StGB § 56 a, 56 f
 
Tenor:

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin dem Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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