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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 665/06

Datum:
28.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 665/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:1228.2WS665.06.00
 
Schlagworte:
Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren
Normen:
§ 140 Abs. 2 StPO
Leitsätze:

Bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (entsprechend § 140 Abs. 2 StPO) kann ein ortsansässiger Verteidiger bestellt werden, wenn nicht der Verurteilte ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Beiordnung eines nicht ortsansässigen Verteidigers hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

 
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