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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 37/06

Datum:
27.01.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 37/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0127.2WS37.06.00
 
Schlagworte:
(kein) Bewährungswiderruf bei Straftaten in "bewährungsfreier Zeit"
Normen:
StGB § 56 f
 
Tenor:

1.

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

2.

Die Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bonn vom 20.08.1998

- 71 Ds 368/98 - wird erlassen.

3.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der hierin dem

Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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