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Oberlandesgericht Köln, 22 U 74/06

Datum:
10.10.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 74/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:1010.22U74.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 465/05
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Senats vom 20.6.2006 – 22 U 74/06 – wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Kläers – auch aus dem genannten Versäumnisurteil – durch Sicherheitsheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Antrag der Beklagten vom 23.6.2006 auf Gewährung einer Räumungsfrist bis zum 30.6.2007 wird zurückgewiesen.

 
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