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Oberlandesgericht Köln, 22 U 204/05

Datum:
11.04.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 204/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0411.22U204.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 17 O 7/05
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 08. November 2005 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 17 O 7/05 - wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte zu 2.) verurteilt, an die Klägerin 12.643,00 EUR nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2005 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden wie folgt verteilt:

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt diese 50 % und die Beklagte zu 2.) ebenfalls 50 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1.) werden der Klägerin auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2.) hat diese selbst zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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