Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 W 37/06

Datum:
14.07.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 37/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0714.19W37.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 2 O 657/05
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 09.02.2006 (2 O 657/05) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.06.2006 abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefasst:

Dem Kläger wird für die Klage Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. bewilligt, soweit er die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 11.175,33 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2004 an ihn begehrt.

Im Übrigen wird das Prozesskostenhilfegesuch zurückgewiesen.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird um die Hälfte ermäßigt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank