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Oberlandesgericht Köln, 17 W 239/06

Datum:
20.11.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 239/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:1120.17W239.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 416/05
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 10. Februar 2006 - 3 O 416/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 13. Dezember 2005 sind von dem Beklagten an Kosten 2.225,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 27. Dezember 2005 an die Klägerin zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 436,11 Euro.

 
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