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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 95/06

Datum:
17.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 95/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0517.16WX95.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 4 T 119/06
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 24.04.2006 - 4 T 119/06 - abgeändert und festgestellt, dass die im Wege der einstweiligen Anordnung am 22.03.2006 durch das Amtsgericht Königswinter erteilte Genehmigung der geschlossenen Unterbringung der Betroffenen bis längstens zum 03.05.2006 rechtswidrig war.

Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen, die ihr in diesem Verfahren entstanden sind, fallen der Staatskasse zur Last.

 
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