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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 216/05

Datum:
10.01.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 216/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0110.16WX216.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 49/04
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.10.2005 - 29 T 49/04 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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