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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 211/06

Datum:
20.11.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 211/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:1120.16WX211.06.00
 
Tenor:

Die weitere Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.08.2006 - 4 T 374/06 u. 4 T 379/06 - wird als unzulässig verworfen, soweit das Landgericht die Erstbeschwerde betreffend den Beschluss des Amtsgerichts Königswinter vom 04.04.2006 über die Erweiterung der Betreuung auf die Aufgabenkreise „Gesundheit und Aufenthalt“ im Wege einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen hat.

Soweit das Landgericht mit dem vorgenannten Beschluss die Erstbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Königswinter vom 17.08.2005 betreffend die Verlängerung der Betreuung bezüglich der Aufgabenkreise "finanzielle und behördliche Angelegenheiten" als nicht begründet zurückgewiesen hat, wird die weitere Beschwerde des Betroffenen mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird.

 
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