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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 189/06

Datum:
20.10.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 189/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:1020.16WX189.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 73/05
 
Tenor:

Dem Nebenintervenienten wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin H in xxxxx L Prozesskostenhilfe bewilligt.

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.07.2006 – 29 T 73/05 – wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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