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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 124/06

Datum:
17.07.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 124/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0717.16WX124.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 84/06
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.04.2006 (29 T 84/06) aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der sofortigen weiteren Beschwerde, an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Der Antrag des Antragsgegners auf Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Der Geschäftswert wird auf 1.000 € festgesetzt.

 
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