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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 122/06

Datum:
04.07.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 122/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0704.16WX122.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 112/05
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.04.2006 – 29 T 112/05 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in das Rubrum des Beschlusses vom 24.04.2006 noch aufgenommen werden

die übrigen Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft,

Zustellungsbevollmächtigter: Verwalter Rechtsanwalt C, D-Straße 2, ##### N,

als weitere Beteiligte.

Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt nicht.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt: 10.000,- €.

 
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