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Oberlandesgericht Köln, 16 U 65/05

Datum:
03.04.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 65/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0403.16U65.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Heinsberg, 18 C 88/05
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5.10.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Heinsberg (18 C 88/05) abgeändert und neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte - unter Einbeziehung der erstinstanzlich zugesprochenen Beträge - verurteilt, an die Klägerin 2.097,45 EUR (270,- EUR + 1.827,45 EUR ) nebst Zinsen in Höhe von 7 % über dem Basiszinssatz aus 270,- EUR seit dem 19.02.2005 und aus 1.827,45 EUR seit dem 27.04.2005, ferner 40,- EUR Auskunftskosten und 5,- EUR Mahnkosten sowie weitere 1.170,- EUR Zug um Zug gegen Erteilung einer Rechnung an den Beklagten über die Lieferung von 100.000 Erdbeerpflanzen der Sortierung Frigo 15-22 zum Lieferdatum Mai 2004 zu zahlen.

Auf die Widerklage, die im Übrigen abgewiesen wird, wird die Klägerin verurteilt, dem Beklagten eine Rechnung über die Lieferung von 100.000 Erdbeerpflanzen der Sortierung Frigo 15-22 zum Lieferdatum Mai 2004 Zug um Zug gegen Zahlung von 1.170,- EUR zu erteilen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 22 %, der Beklagte zu 78 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin 35 %, dem Beklagten 65 % zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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