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Oberlandesgericht Köln, 16 U 24/06

Datum:
07.06.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 U 24/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0607.16U24.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 7/06
 
Tenor:

weist der Senat darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Beklagten und Berufungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

Die Berufungserwiderungsfrist für den Kläger und Berufungsbeklagten ist damit gegenstandslos.

 
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