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Oberlandesgericht Köln, 14 U 10/06

Datum:
30.11.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 U 10/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:1130.14U10.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 4 0 205/05
 
Tenor:

1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG Köln vom 24.4.2006 (4 0 205/05) unter Zurückweisung der Berufung im übrigen insoweit abgeändert, als der Kläger und die Widerbeklagte als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Beklagten zu 1) zusätzliche 103, 97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 22. 7. 2005 zu zahlen.

2) Auf die Berufung der Anschlussberufungskläger wird das Urteil des LG Köln vom 24.4.2006 (4 0 205/05) unter Zurückweisung der Berufung im übrigen insoweit abgeändert, als die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Kläger zu 1) zusätzliche 224, 98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 21.5.2005 zu zahlen.

3) Es verbleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz für diese Instanz;

von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Berufungskläger als Gesamtschuldner 29 % und die Berufungsbeklagten als Gesamtschuldner 71 % zu tragen.

4) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5) Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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