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Oberlandesgericht Köln, 13 U 97/05

Datum:
31.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 97/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0531.13U97.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 696/03
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten gegen das am 26. April 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln -3 O 696/03 - wird zurückgewiesen. Mit Rücksicht auf die teilweise Rücknahme der Widerklage durch die Beklagte wird das angefochtene Urteil zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 142.986,83 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. 03. 2004 zu zahlen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen ihn durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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