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Oberlandesgericht Köln, 12 UF 53/06

Datum:
21.08.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 UF 53/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:0821.12UF53.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Jülich, 10 F 369 / 06
 
Tenor:

Das als sofortige Beschwerde zu behandelnde Rechtsmittel des Antragstellers gegen den am 8. 8. 2006 verkündeten Beschluß des Amtsgerichts  -Familiengericht-  Jülich ( 10 F 369 / 06 ) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 .- € festgesetzt.

Der Antrag des Antragstellers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, wird ebenfalls zurückgewiesen.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Gründe

17 18 19
 

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